Sehr geehrte Damen und Herren,

Rechtsfragen und PR, ein großes Feld. Die Öffentlichkeitsarbeit hat sehr viele Berührungspunkte zu gesetzlichen, aber auch ethischen Regelungen. Ein paar habe ich in der Vergangenheit schon vorgestellt (Zur Ethik in der PR). Auch zeigt die rund 600 Seiten umfassende Neuauflage des Handbuchs PR-Recht viele Fallstricke auf.

Ein Aspekt wird darin nur kurz erwähnt: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbs (UWG). Das Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.

Anhang Schwarze Liste

Genauer gesagt, hält der Anhang, im Juristenmund Schwarze Liste genannt, einige bemerkenswerte Punkte bereit, die PR-Schaffende und Marketing-Fachleute einmal gelesen haben sollten. Sie laden zum einen zum Schmunzeln ein, zum anderen lösen sie Stirnrunzeln aus, da manch ein Unternehmen mal so oder ähnlich agiert haben könnte.

In diesem Newsletter zeige ich ein paar Beispiele aus der 30 Punkte umfassenden Schwarzen Liste unzulässiger geschäftlicher Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 UWG:

Punkt 11, typisches PR-Thema:

der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung)

Die Sprache ist von Advertorials im Print-Bereich bzw. Sponsored Post in Blogs oder Social Media. Inzwischen gibt es ergänzende Regelungen und Gerichtsurteile, insbesondere für den Bereich Kooperationen mit Influencern (hier habe ich schon berichtet). Wenn ein Medium sie also anspricht und redaktionelle Artikel verkaufen möchte, achten sie darauf, dass oberhalb „Anzeige“ stehen wird. Ein gutes Beispiel dafür ist dieses Angebot der Print-Ausgabe Lead-Digital:
Advertorial mit Kennzeichnung - PR-Blog, Quelle: www.lead-digital.de Advertorial mit Kennzeichnung, Quelle: www.lead-digital.de

Punkt 12, Beispiel Finanzdienstleistungen:

unwahre Angaben über Art und Ausmaß einer Gefahr für die persönliche Sicherheit des Verbrauchers oder seiner Familie für den Fall, dass er die angebotene Ware nicht erwirbt oder die angebotene Dienstleistung nicht in Anspruch nimmt

Ich bin selbstständig und Riester macht keinen Sinn mehr für mich. Vor vielen Jahren hatte ich das Sparen mal begonnen, aber dann gestoppt. Danach kamen Warnschreiben meines Versicherers: „Wenn ich nicht weiter spare, drohe mir Altersarmut etc.“. Das sehe ich in diesem Bereich. Die Frage lautet, wieviele Verbraucher sich von solchen Ansagen unter Druck setzen lassen. Denkbar sind in der heutigen Zeit auch der Vertrieb von Alarmanlagen oder von Werkzeugen zum Schutz der Kinder. Der emotionale Appell erhöht den Druck auf den potentiellen Käufer.

Punkt 15, Klassiker im Einzelhandel:

die unwahre Angabe, der Unternehmer werde demnächst sein Geschäft aufgeben oder seine Geschäftsräume verlegen

Das brauche ich nicht viel zu sagen. Diese Angebote sehen wir regelmäßig. So entsteht beim Verbraucher der Eindruck, ein Schnäppchen machen zu können. Was in der Regel falsch ist.

Punkt 20 habe ich schon mal verhindert:

das Angebot eines Wettbewerbs oder Preisausschreibens, wenn weder die in Aussicht gestellten Preise noch ein angemessenes Äquivalent vergeben werden

Ein Klassiker unter den PR-Maßnahmen: Mache eine Studie oder Erhebung mit dem Hinweis, unter allen Teilnehmern einen oder mehrere Preise zu verlosen. Diese Idee konnte ich schon öfter in die Unternehmenskommunikation einbringen. Manchmal kam es dann dazu, dass das ausschreibende Unternehmen glaubte auf die Verlosung verzichten zu können „Kriegt ja eh keiner mit!“. Zum einen haben wir hier diesen Gesetzesverstoß, zum anderen stößt mir das ethisch auf. Und nicht zuletzt lauert inzwischen dank der sozialen Medien die Gefahr, dass die Nicht-Verlosung doch herauskommt. Das wäre ein größerer Image-Schaden als die Kosten für den Preis zu sparen.

Soweit aus den Punkten mit Bezug zur PR. Die restlichen Punkte der Schwarzen Liste im UWG sollten Sie selbst einmal gelesen haben und ihre Schlüsse ziehen. Viel Spaß!

Welche weiteren Fragen haben Sie zu Recht in PR und Marketing?

Für Antworten, Tipps und Anregungen schreiben Sie eine Email an scheidtweiler@consus-marketing.de.

Mein Team und ich stehen Ihnen persönlich zur Verfügung.

Ihr

Nicolas Scheidtweiler


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