Im gestrigen ersten Teil meines Berichts zum DJV-Rechts-Seminar „Immer auf der sicheren Seite?“ – Juristische Fallen im PR-Alltag bin ich zunächst auf die allgemeinen genannten Rechtsgrundlagen für die PR eingegangen. Wichtig ist es im Hinterkopf zu haben, dass es sich bei Fragen zur Unternehmenskommunikation oft um Einzelfallentscheidungen handeln kann.

Axiome für das PR-Recht

Bestimmte Grundlagen lassen sich jedoch für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit festhalten. Diese möchte ich kurz unter verschiedenen Stichpunkten erläutern:

Urheberschaft und Verwertung

Der erste Teil des Seminars setzte den Fokus auf den Kern der PR-Arbeit: Wenn Inhalte erstellt werden, wem gehören die und was kann wer damit machen? Neu war für mich nicht, dass nicht die Idee, sondern nur deren Umsetzung geschützt ist. Die Urheberschaft entsteht auch nicht erst durch eine Eintragung, sondern durch die Erstellung eines Werkes.

Was interessant ist, ist dagegen, dass die Urheberschaft gewissermassen nie aufgegeben werden kann. Werden also Texte (bspw. eine Pressemitteilung, Zum Urteil) geschrieben, bleibt der Urheber immer derselbe. Das Unternehmen hat nur ein Verwertungsrecht, das auf verschiedenen Stufen vertraglich geregelt werden sollte: Ist es exklusiv? Oder kann der Urheber sein Werk weiter verwerten? Dort hilft ein Rahmenvertrag, in dem diese Punkte zu Vervielfältigung und Verbreitung geregelt werden. Dabei gilt es auch zu regeln, ob es einen Vermerk zum Copyright und zur Namensgebung geben muss. Dieser wird grundsätzlich nämlich angenommen.

Schließlich spielt die Frage beim Wechsel der PR-Agentur eine große Rolle: Was kann die Nachfolge-Agentur mit den bereits erstellten Inhalten machen? Dabei gilt Vorsicht! Denn zunächst darf bspw. ein Katalog nicht einfach überarbeitet werden. Das kann für Unternehmen sehr teuer werden.

Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist voller Mythen. Bei PR-Schaffenden, aber auch bei Unternehmensverantwortlichen. Dabei ist es ganz einfach – oder auch nicht. Grundlage für Bilder ist das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG). Grundsätzlich gilt: Keine Kinder! Und man braucht das Einverständnis des Abgebildeten. Das beste ist es eine schriftliche Erklärung zu bekommen, in der z.B. geregelt wird, dass die Fotos für Facebook und die Homepage genutzt werden. Eine deutliche Ansage des Fotografen und des Veranstalters bei einem Event kann meines Erachtens auch helfen. Jeder ist erwachsen und kann sich vor einem Foto auch drücken.

Daneben gibt es aber auch allgemeine Regeln, wann eine Abbildung unproblematisch erscheint: Bilder von Versammlungen, Aufzügen, Demonstrationen etc., die in der Öffentlichkeit stattfinden. Oder natürlich als Beiwerk neben einer Touristenattraktion. Die Anzahl der Personen auf dem Bild ist dagegen völlig unerheblich.

Telemedien: Online PR und Social Media

Schwierig ist in diesem Bereich die Abgrenzung zwischen journalistischen und werblichen Inhalten. Ist beispielsweise mein Blog eher redaktionell? Ich würde ja sagen und unterliege damit bestimmten Anforderungen, die auch für den Journalismus gelten, bspw. das Kopplungsverbot. Unternehmensseiten sind dagegen per se als werblich eingestuft und dürfen damit freier in ihrer Darstellung agieren.

Ein Faktor ist die Frage, wessen Inhalte sich auf einer Seite befinden. Auf der Homepage ist es weitgehend klar, dort sind es im Allgemeinen eigene Inhalte. Anders stellen sich Kommentare oder die Social Media dar. Dann werden es fremde Inhalte. Wird jedoch ein Seitenbetreiber auf Rechtsverletzungen (Urheberrecht, s.o.) aufmerksam gemacht, muss er unverzüglich reagieren und die entsprechenden Inhalte entfernen.

Ein wichtiger Hinweis, den wir bereits seit längerem für unsere Kunden umsetzen ist die Impressumspflicht bei Facebook-Fanpages. Dieser Verweis gehört in das Infofeld unter dem Banner und dem Logo. Damit bewegt man sich auf der sicheren Seite. Es genügt der Link zum Impressum der Homepage.

Ach ja, das Impressum. Ist und bleibt ein Problemfall von Homepages. Diese müssen vollständig sein auch hinsichtlich Social Plugins, API oder Google Analytics. Aktuelle Informationen dazu stelle ich unter dem Tag „Impressum“ bereit.

Resümee

Das Fachthema Recht ist mir als Absolvent des Studiums der Rechtswissenschaften an der Fernuni Hagen nicht fremd. Trotzallem gibt es immer wieder Fragen, die sich neu auftun. Aus meiner persönlichen Sicht konnte ich das meiste Wissen zum Bereich Urheber- und Presserecht mitnehmen. Ein schöner Hinweis kam zu den Creative Commons. Diese sollen in Zukunft Regeln im Umgang mit Online Medieninhalten geben. Daneben waren mir aktuelle Rechtsfragen in den Social Media weniger neu, so beispielsweise die Impressumspflicht bei Facebook-Fanpages.

Trotz aller rechtlicher Herausforderungen arbeiten PR-Berater und Unternehmen immer noch Hand-in-Hand. Scheidtweiler PR erstellt selbstverständlich Inhalte, Texte und Bilder zu exklusiven Nutzung seiner Kunden zur Verfügung. Auch wenn das Gesetz etwas anderes erlauben würde.

Insgesamt führte der Dozent Christian Buhl unterhaltsam und anhand konkreter Fragestellungen der Teilnehmer durch die unterschiedlichen Rechtsgebiete. Das Seminar des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) Bremen ist aus meiner Sicht zu empfehlen. Die Ansprechpartnerin ist Sandra Lachmann.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt nur grundlegende Informationen zum Thema Recht und PR.


Für weitere Informationen zu Public Relations, Marketing und Unternehmenskommunikation steht Ihnen Scheidtweiler PR, Agentur aus Bremen, gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, neue Kanäle wie Social Media (Facebook, Twitter, Google+ und Co.) und Mobile Marketing mit der klassischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit strategisch zu verknüpfen. Dies hilft Ihrem Unternehmen effizient und kostensparend zu kommunizieren. Aus unserer Sicht muss Public Relations dauerhaft und kontinuierlich gestaltet werden. Nur durch eine langfristige, kreative und seriöse Partnerschaft kann der Kommunikationserfolg erreicht werden. Unser Kunden sind mittelständische Unternehmen aus Bremen und Norddeutschland.

Mehr Informationen über den Autor Nicolas Scheidtweiler erhalten Sie auf seinem Google+-Profil.