PR in und für Unternehmen steht in einem Spannungsfeld zwischen „Machen Sie mal!“ und dem Recht. Verstöße gegen Gesetze können schwerwiegende Folgen haben. Verschiedene Mythen kursieren dabei in den Unternehmen und bei den PR-Beratern. So gilt die Annahme, dass eine bestimmte Anzahl Personen auf einem Bild für die freie Veröffentlichung ausreicht.

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„Immer auf der sicheren Seite?“

Mein Anspruch als PR-Berater ist es, fundiertes Wissen meinen Kunden anzubieten. Am vergangenen Freitag besuchte ich daher das DJV-Seminar „Immer auf der sicheren Seite?“ – Juristische Fallen im PR-Alltag. Ziel des Seminars war es diese Rechtsmythen auszuräumen und juristisches Grundlagenwissen an PR-Verantwortliche zu vermitteln.

PR und Recht: Oft ein Einzelfall

Deutlich wurde im Kontext der Fragen der Teilnehmer aus Journalismus und PR, dass es sich oft um Einzelfallbetrachtungen handelt. Was für das eine Foto gilt, muss für das andere nicht analog so gelten. Daneben hinkt gerade im Bereich der neuen Medien, wie Social Media und Mobile Marketing, der Gesetzgeber bzw. die Rechtssprechung den aktuellen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen hinterher. Das macht die PR im Kontext des Gesetzes schwierig.

PR-Berater müssen verschiedene Rechtsfelder im Blick haben. Das ergibt sich aus der Positionierung der Unternehmenskommunikation an der Schnittstelle zwischen journalistischer Arbeit und werblichen Tätigkeiten. Es geht dazu um handels- und marktrechtliche Fragen und natürlich um individuelle Rechte, wie das Persönlichkeitsrecht.

Ein einheitliches Mediengesetz gibt es nicht. Daher müssen die Rechtsgrundlagen in verschiedenen Gesetzbüchern gefunden werden. Daraus ergibt sich erst ein Gesamtbild bei der Betrachtung von Recht und PR.

Gesetze, die eine Rolle spielen sind

  • allen voran das Grundgesetz (insb. Art. 5 GG),
  • das Urheberrechtsgesetz (UrhG),
  • das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG),
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
  • das Telemediengesetz (TMG),
  • das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sowie
  • die Pressegesetze (bspw. PresseG Bremen).

Moral?

Neben dem Recht steht die Moral. Auch hier sieht sich die PR Herausforderungen ausgesetzt. Oftmals wird die Tätigkeit eines PR-Beraters kritisch gesehen. Jedoch sind die meisten von uns keine Spin-Doktoren, sondern ehrliche Makler zwischen ihren Auftraggebern und der Öffentlichkeit.

Grundlage für diese moralische Haltung sind:

Konkrete Tipps im zweiten Teil

Im zweiten Teil des Berichts zu PR und Recht gehe ich auf konkrete Hinweise des Seminars für die Unternehmenskommunikation ein.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt nur grundlegende Informationen zum Thema Recht und PR.

Über Scheidtweiler PR

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen mit Scheidtweiler PR, der Agentur aus Bremen, gerne zur Verfügung. Ich unterstütze Unternehmen dabei, moderne Kanäle wie Social Media (Facebook, Twitter, Google+ und Co.) und Mobile Marketing mit der klassischen Unternehmenskommunikation (Pressearbeit etc.) zu verknüpfen. Dies hilft Unternehmen und Organisationen effizient und kostensparend mit ihren Zielgruppen (Käufer, Interessenten, Anwohner) zu kommunizieren.

Zusätzliche Anregungen zu Public Relations, Marketing und Unternehmenskommunikation erhalten Sie auf meinen Profilen bei Google+ und Twitter. Ich studierte in München und Hagen und arbeite seitdem in verschiedenen Funktionen und Bereichen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ein Schwerpunkt meiner Arbeit ist die Verknüpfung von praktischen Erfahrungen mit einem Theorie-Fundament. Ich habe einen Lehrauftrag für Medientheorie an der Hochschule Bremerhaven.

Aus meiner Sicht muss PR dauerhaft und kontinuierlich gestaltet werden. Nur durch eine ideenreiche und seriöse Partnerschaft kann der Kommunikationserfolg erreicht werden. Meine Kunden sind mittelständische Unternehmen aus Bremen und Norddeutschland. Ich fokussiere insbesondere auf die technologie- sowie die wirtschaftsnahen Branchen.