Social Media - Fehler bei Facebook

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Regeln für Facebook-Fanpages hin. Denn das Unternehmen entfernt erstmalig fehlerhafte Titelbilder.

Wie auch schon in unserem vergangenem Beitrag zu den Facebook-Gewinnspielen beschrieben, kann man als Betreiber von Fanpages viele Fehler machen. Denn oft lesen sich unbedarfte Unternehmer oder Freiberufler nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch. Das ist aber essentiell. Diese finden sich unter den Promotion Guidelines.

Facebook Promotion Guidelines

Dort heißt es u.a.:

B. Titelbild

Alle Titelbilder sind öffentlich. Dies bedeutet, dass jeder Besucher deiner Seite auch dein Titelbild sehen kann. Titelbilder dürfen nicht täuschend oder irreführend sein und auch nicht die Urheberrechte irgendeiner anderen Person verletzen. Du darfst niemanden dazu auffordern, dein Titelbild in deren persönliche Chronik hochzuladen.

 

Und weiter:

Titelbilder dürfen folgende Angaben nicht enthalten:

i. Preis- oder Kaufinformationen, wie beispielsweise „40 % Rabatt“ oder „Herunterzuladen auf socialmusic.com“;

ii. Kontaktinformationen wie eine Webseiten-, E-Mail- oder Mailing-Adresse bzw. Informationen, die in den „Über mich“-Abschnitt deiner Seite gehören;

iii. Verweise auf Facebook-Funktionen oder -Handlungen, wie z. B. „Gefällt mir“ oder „Teilen“ oder ein Pfeil, der vom Titelbild auf irgendeine dieser Funktionen weist; oder

iv. Handlungsaufrufe, wie z. B. „Jetzt verwenden“ or „Deinen Freunden mitteilen“.

Somit sollten Betreiber ein aussagekräftiges Titelbild mit den Maßen 851px x 315px wählen. Dies kann das Image des Unternehmens oder des Produktes untermalen, darf aber keine Werbefläche sein.

Ein schlechtes Beispiel könnte so aussehen

Es ist von den Promotion Guidelines untersagt:

Facebook Fehler auf der Fanpage

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