Facebook Gewinnspiel Gefahr - Scheidtweiler PR(01.11.2012) Gewinnspiele sind super bei Facebook. Unternehmen können relativ schnell Fans für ihre Unternehmensseiten gewinnen. Denn wo es was zu gewinnen gibt, drückt ein potentieller Interessent schnell mal „gefällt mir“. Das „gefällt mir“ ist schließlich einer der wenigen klar messbaren Faktoren in den Social Media. Aber …

… Facebook hat Regeln.

Diese sogenannten Promotion Guidelines müssen eingehalten werden. Werden diese verletzt, kann es schnell zur Löschung von Seiten kommen. Dann war die zeitliche und personelle Investition für die Katz.

Erste Gefahr

Die Unternehmensverantwortlichen gehen den Weg des geringsten Widerstandes und laden ein Bild des Preises direkt in die Chronik. Dann schreiben sie in etwa „Werdet Fan unserer Seite und gewinnt ein iPad!“  o.ä.

Das untersagt Facebook jedoch: Für Gewinnspiele müsssen eigene Applikationen (sog. Canvasseiten, s. Abbildung) programmiert werden. Dabei handelt es sich um HTML-Programmierungen, die zwar auf der Fanpage gezeigt werden, jedoch nicht auf den Servern von Facebook liegen. Es ist quasi eine eigene für das Gewinnspiel programmierte Website. Ein Gewinnspiel darf somit nicht in der Chronik promoted werden. Und darf nicht unmittelbar abhängig von einem „gefällt mir“ gemacht werden.

Zweite Gefahr

Unternehmensverantwortliche gehen davon aus, dass das angegebene Impressum für alle Aktionen bei Facebook reicht und agieren schnell und informell.

Aber Facebook verlangt eine Art Impressumspflicht für die Gewinnspiele. Dazu gehört, dass ein Gewinnspiel auf der Fanpage

  • eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer,
  • eine Anerkennung, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird und
  • eine Offenlegung zum Datenschutz, dass der Teilnehmer die Informationen und nicht Facebook bereitstellt.

Diese Bestandteile müssen immer Teil einer Gewinnspielvereinbarung sein.

Dritte Gefahr

Unternehmensverantwortliche geben gerne den Gewinner auf der Facebook-Seite und dann auch per Facebook-Nachricht bekannt. Es ist ja auch ein öffentlichkeitswirksamer Effekt. Jedoch schließt Facebook diese Möglichkeit aus. Gewinner dürfen nicht über die Kommunikationswege des sozialen Netzwerks benachrichtigt werden, insbesondere auf den Facebook-Seiten. Die Gewinner dürfen nur innerhalb der Applikation (s. oben) öffentlich benachrichtigt werden. Oder dann per Email.

Es gibt noch einige kleinere Punkte zu beachten. Aber bei Berücksichtigung der genannten Gefahren ist der Verantwortliche für die Facebook-Fanpage zunächst auf der sicheren Seite.


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