Ab und an wollen wir mit unserem Blog auch die Medienpolitik ins Auge fassen. Heute geht es um die App der Tagesschau.

Wir haben das in der Vergangenheit schon einmal mit dem Leistungsschutzrecht, aber auch mit der Rolle der Massenmedien in der Gesellschaft getan. Gerade in letzterem Kontext steht auch das Verfahren, das am heutigen Donnerstag vor dem Landgericht Köln endgültig verhandelt wird:

Verzerrt die Tagesschau-App den Markt?

In dem Verfahren haben acht Zeitungsverlage gegen die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland geklagt. Die klagenden Verlage sehen in der kostenlosen App eine Verzerrung des Marktes zuungunsten ihres Online- bzw. Mobile-Angebots. Sie fordern, dass die App nur tatsächliche Beiträge der Tagesschau bereitstellen darf, und nicht ein erweitertes und ergänztes Angebot darstellt.

Überraschenderweise sieht das die ARD anders: Aus ihrer Sicht muss heute jede Organisation im Internet und in den Neuen Medien Präsenz zeigen. Und das tut diese App: Sie hat über vier Millionen Nutzern.

Skurriler Rechtsstreit

Skurril an dem App-Rechtsstreit ist die Frage, wie das Verfahren überhaupt entschieden werden soll. Eine Einigung zu der die ARD und die Verlage aufgefordert wurden, kam nicht zustande. Jetzt will das Gericht eine eigene Bewertung der Tagesschau-App vornehmen. Und zwar vom Stichtag 15. Juni 2011.

Selbst der Richter am Landgericht Köln hält das Vorgehen für aberwitzig. Vielmehr müsse das Thema medienpolitisch aufgegriffen werden. Darf die Tagesschau eine App haben oder nicht?

Unsere Bewertung

Wir halten die Tagesschau-App für eine Verzerrung des Marktes. Während der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk eine derartige Plattform ohne Risiko und ohne Deckungsbeitrag in den Markt bringen darf, müssen die privaten Mitbewerber, Verlage und Fernsehstationen, betriebswirtschaftlich vorgehen.  Warum sollte ein Nutzer für Inhalte bezahlen, wenn er sie auch kostenlos bekommen kann? Das ist aus unserer Sicht schon ein an sich kritischer Punkt.

Daneben steht aber auch noch die Frage im Hintergrund, welchen Auftrag der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat: Nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes handelt es sich um einen Grundversorgungsauftrag. Dieser ist schon bei Radio und TV zu bezweifeln. Aber im Bereich der Online- und Mobile-Präsenz zu verneinen. Eine öffentlich-rechtliche App ist nicht notwendig, da der Medien-Markt schon sehr breit aufgestellt ist und sich inzwischen sehr gut selbst regelt.

Ergänzung: Das Urteil ist erfolgt. Die App in ihrer Form vom 15. Juni 2011 ist nicht rechtskonform. Aber alle anderen Apps schon…. einfach strange…

Quelle:

www.heise.de


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