Gestern bin ich bei Xing auf die Veranstaltung „Die Digitalisierung der Massenmedien – Herausforderungen aus der Praxis“ aufmerksam geworden. Bei genauerem Hinsehen war der Einladungstext genau mein Text zu einer Veranstaltung der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) am 19. Mai 2014 in Bremen.
Die Einladungen zu den Veranstaltungen befinden sich bei der DPRG und befanden sich bei Xing (Stand: 16. Juni 2014).
Urheberrecht ist verletzt
Für mich ist das kein Problem, wenn ich vorher gefragt werde. Auch ist es für mich jetzt kein größeres Problem, da ich den Veranstalter gut kenne. Er hätte es aber besser machen können. Zumindest den Titel umschreiben. Für mich ist das Plagiat vielmehr ein indirektes Lob, heißt es doch, dass mein Text gut getroffen hatte.
Problematisch wird das Plagiat allerdings bei Fremden. Eine Übernahme fremder Texte ohne Kennzeichnung ist eine Urheberrechtsverletzung, die Folgen haben kann. Denn das Urheberrechtsgesetz sagt aus:
§ 2 Geschützte Werke (UrhG)
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
[…]
Eine Folge könnte sich aus
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (UrhG)
ergeben. Dann wäre beispielsweise eine Geldstrafe möglich.
Täglicher Kampf gegen Rechtsverletzungen
In meiner Arbeit als PR-Berater habe ich des öfteren Diskussionen mit meinen Mandanten über das Urheberrecht geführt. Texte, Bilder, Videos, Musik – oftmals greifen meine Mandanten auf Inhalte aus dem Internet zurück. Ein Beispiel ist die Untermalung eines Videos mit dem Titel „Hells Bells“ von ACDC. Der Mandant hielt das für eine gute Idee. Aus meiner Sicht klang es ebenfalls gut. Allerdings war es meine erste Handlung, das Video in dieser Form zu löschen. Stattdessen habe ich für den Mandanten einen GEMA-freien Titel herausgesucht und gekauft. Der klingt zwar nicht so schön, ist aber rechtssicher. Trotzallem konnte der Mandant meine Entscheidung nur schwerlich nachvollziehen.
Ein anderes Beispiel war die geplante Veröffentlichung einer Powerpoint-Präsentation auf der Website. Das Einladungsbild war traumhaft: Blauer Himmel, weißer Strand und eine weiße Gischt. Als ich den Autor fragte, woher er das Bild habe, kam die Antwort: „Aus dem Netz!“. Die Präsentation wurde von mir ebenfalls kassiert und durch ein privates Bild eines Mitarbeiters ersetzt, der die Nutzung des Urheberrechts überlassen hat.
Das Beispiel zeigt: Ein PR-Berater muss ein gutes Rechtswissen haben, um seiner Aufgabe nachzukommen. Dabei stellt das Urheberrecht nur einen kleinen Aspekt der Rechtsfelder in der Kommunikation dar. Dazu treten Medienrechte, Presserechte, Bilderrechte, Datenschutz und der Rundfunkstaatsvertrag. Ein kompliziertes Geflecht, das viel Arbeit bedeuten kann. Weitere Informationen zum Thema PR und Recht habe ich hier zusammengestellt.
Screenshot zu „Die Digitalisierung der Massenmedien – Herausforderungen aus der Praxis„
Der Screenshot vergleicht die Texte. Eindeutig eine Urheberrechtsverletzung würde ich sagen. Allerdings auch ein Kompliment für meinen Text ;-)
Und hier geht es zum Bericht der DPRG-Veranstaltung: Tageszeitungen verschlafen Wandel: Medienkonvergenz schnell erreichen!
Für weitere Informationen zu Public Relations, Marketing und Unternehmenskommunikation steht Ihnen Scheidtweiler PR, Agentur aus Bremen, gerne zur Verfügung. Die Agentur unterstützt ihre Kunden darin, neue Kanäle wie Social Media (Facebook, Twitter und Co.) und Mobile Marketing mit der klassischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit strategisch zu verknüpfen. Dies hilft Unternehmen effizient und kostensparend zu kommunizieren.
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